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Ein Austausch von Sanitärkeramik, wie einem Waschbecken oder WC, wegen Bruch ist in der Regel notwendig, wenn der Schaden so groß ist, dass eine Reparatur nicht mehr sinnvoll ist oder die Gefahr besteht, dass Wasser austritt. Kleine Absplitterungen oder Risse können oft mit speziellen Reparatursets behoben werden. Bei tieferen Rissen oder größeren Schäden ist jedoch ein Austausch oft die bessere Lösung. 

 

Wann ein Austausch erforderlich ist:
  • Tiefe Risse:
    Wenn ein Riss im Waschbecken oder WC tiefer als 2-4 mm ist, besteht die Gefahr, dass die Keramik nicht mehr wasserdicht ist. Verletzungsgefahr
     
  • Größere Absplitterungen:
    Bei größeren Absplitterungen oder wenn Teile der Keramik fehlen, ist eine Reparatur oft nicht mehr effektiv. Verletzungsgefahr
     
  • Stabilitätsprobleme:
    Wenn die beschädigte Stelle die Stabilität der Keramik beeinträchtigt, sollte ein Austausch in Betracht gezogen werden. Verletzungsgefahr
     
    Ein Bruch an Sanitärkeramik, wie einem Waschbecken, kann je nach Situation und Versicherungspolice unterschiedlich abgedeckt sein. Wenn der Schaden durch einen Mieter verursacht wurde, kommt in der Regel die Privathaftpflichtversicherung für die Kosten auf, sofern Mietsachschäden eingeschlossen sind. Bei Eigentümern ist es oft die Wohngebäudeversicherung, die für solche Schäden aufkommt, wobei Schäden durch normalen Gebrauch oder Alterung oft ausgeschlossen sind. Eine Glasbruchversicherung kann bei Schäden an Glaskeramik-Oberflächen, wie z.B. bei einem Glaskeramikkochfeld, greifen, wenn sie als Zusatz zur Hausrat- oder Gebäudeversicherung abgeschlossen wurde. 
     
    Eigentümer:
    • Schäden an fest eingebauten Gegenständen, wie z.B. Waschbecken, sind oft durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt, besonders wenn sie durch äußere Einwirkungen oder innere Ursachen (z.B. Wasserschaden) entstanden sind. 
       
    • Die Hausratversicherung deckt Schäden an beweglichen Gegenständen innerhalb des Hauses, aber nicht unbedingt Schäden an fest verbauten Gegenständen wie Waschbecken. 
       
    • Glasbruchversicherung (als Zusatz):
      Wenn ein Glaskeramik-Waschbecken beschädigt wird, kann eine Glasbruchversicherung, die als Zusatz zur Gebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen wurde, die Kosten für den Ersatz übernehmen. 
       
    Mieter:
    • Wenn ein Mieter ein Waschbecken beschädigt, z.B. durch einen Unfall, kommt in der Regel seine Privathaftpflichtversicherung für den Schaden auf, sofern Mietsachschäden eingeschlossen sind. 
       
    • Mieter müssen Schäden durch übermäßige Abnutzung oder Missgeschicke selbst beheben:
      Schäden, die durch den Mieter verursacht wurden, z.B. durch Unachtsamkeit oder unsachgemäße Nutzung, sind oft nicht durch die Versicherung des Vermieters abgedeckt. 
       
    • Vermieter ist für Schäden durch Verschleiß oder Mängel verantwortlich:
      Schäden, die durch normale Abnutzung, Alterung oder einen Mangel am Objekt entstehen, sind in der Regel Sache des Vermieters. 
       
    • Vermieter kann ggf. auf eine Glasbruchversicherung bestehen:
      Obwohl Vermieter für Schäden am Mietobjekt verantwortlich sind, können sie Mieter auffordern, eine Glasbruchversicherung abzuschließen, um sich gegen Schäden an Fenstern oder Glastüren abzusichern. 
       
    Wichtige Punkte:
    • Es ist ratsam, den Schadenfall immer der jeweiligen Versicherung zu melden, um den genauen Deckungsumfang zu klären. 
       
    • Mieter sollten keine Reparaturaufträge ohne Rücksprache mit dem Vermieter erteilen, da sie sonst für die gesamten Kosten aufkommen müssen. 
       
    • Die genauen Bedingungen und Leistungen der Versicherungen können je nach Anbieter und Police variieren, daher ist es wichtig, die Vertragsunterlagen genau zu prüfen.